Stichbach

 

Fischereirechte im Stichbach, Bottighofen 

 

1. Grundlage

 

Normalpachtverträge für die Gemeindefischereirechte vom 09. November 2009 (Los 2) und vom

21. Januar 2014 (Los 1) zwischen

 

der Gemeinde Bottighofen

und den beiden  BSV - Mitgliedern:

Patrick Gantenbein, Müligässli 3, 8598 Bottighofen und Stefan Gläser, Klosterhofstr. 22,

8598 Bottighofen

 

Die beiden Verträge enden am 31. Dezember 2025.

 

2. Bestimmungen

 

Unter Beachtung der in den obigen Verträgen aufgeführten Bedingungen hat jedes durch die GV aufgenommene Mitglied grundsätzlich Anspruch, im Stichbach im Los 1, zwischen Rüti und Martinsmühle

und im Los 2, zwischen Seemündung  und Rüti zu fischen. - Der Vertrag kann auf Wunsch  beim Aktuar eingesehen werden. 

Ausübung der Fischerei:   je eine Stunde vor Sonnenauf - und nach Sonnenuntergang

Schonzeit:                         01. Oktober bis 28. / 29. Februar

Mindestmass Forellen:     30 cm

Wichtig: Im Jahr 2021 ist keine Fischerei auf Forellen erlaubt!

Jedes im Stichbach erfolgreich fischende Vereinsmitglied führt eine Fangstatistik (beim Präsidenten erhältlich). ALLE gefangenen Fische müssen darin aufgeführt werden!

Es dürfen pro Jahr und Person max. 5 Forellen gefischt werden.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist jeweils bis zum 15. Oktober dem Präsidenten zu übergeben. Der

Kassier erstellt die gesamte Fangstatistik. Er meldet die Resultate der Zusammenfassung bis zum

15. Dezember dem zuständigen Fischereiaufseher. (2015: Roman Niedermann, Untere Seestrasse 7,

8272 Ermatingen, Tel. 071 660 04 70)

Anmeldung: Jeder Fischende muss sich am Tag der Ausübung der Bachfischerei per E-Mail beim Präsidenten oder Aktuar anmelden.

 

Bottighofen, 12. Februar 2010 / 20. Januar 2015 / 23. Jan 2020 az