Fischereirechte im Stichbach, Bottighofen
1. Grundlage
Normalpachtverträge für die Gemeindefischereirechte vom 09. November 2009 (Los 2) und vom 21. Januar 2014 (Los 1) zwischen
der Gemeinde Bottighofen und den beiden BSV - Mitgliedern: Patrick Gantenbein, Müligässli 3, 8598 Bottighofen und Stefan Gläser, Klosterhofstr. 22, 8598 Bottighofen
Die beiden Verträge enden am 31. Dezember 2025.
2. Bestimmungen
Unter Beachtung der in den obigen Verträgen aufgeführten Bedingungen hat jedes durch die GV aufgenommene Mitglied grundsätzlich Anspruch, im Stichbach im Los 1, zwischen Rüti und Martinsmühle und im Los 2, zwischen Seemündung und Rüti zu fischen. - Der Vertrag kann auf Wunsch beim Aktuar eingesehen werden. Ausübung der Fischerei: je eine Stunde vor Sonnenauf - und nach Sonnenuntergang Schonzeit: 01. Oktober bis 28. / 29. Februar Mindestmass Forellen: 30 cm Wichtig: Im Jahr 2021 ist keine Fischerei auf Forellen erlaubt! Jedes im Stichbach erfolgreich fischende Vereinsmitglied führt eine Fangstatistik (beim Präsidenten erhältlich). ALLE gefangenen Fische müssen darin aufgeführt werden! Es dürfen pro Jahr und Person max. 5 Forellen gefischt werden. Das vollständig ausgefüllte Formular ist jeweils bis zum 15. Oktober dem Präsidenten zu übergeben. Der Kassier erstellt die gesamte Fangstatistik. Er meldet die Resultate der Zusammenfassung bis zum 15. Dezember dem zuständigen Fischereiaufseher. (2015: Roman Niedermann, Untere Seestrasse 7, 8272 Ermatingen, Tel. 071 660 04 70) Anmeldung: Jeder Fischende muss sich am Tag der Ausübung der Bachfischerei per E-Mail beim Präsidenten oder Aktuar anmelden.
Bottighofen, 12. Februar 2010 / 20. Januar 2015 / 23. Jan 2020 az |
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